Photovoltaik aus Vorarlberg -

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Unsere Erfahrung mit Photovoltaik:

Mehr als 2.000 + zufriedene Kunden mit eigenen PV-Anlagen in Vorarlberg

Peer-to-Peer Stromverträge

Sie können in Österreich seit dem 5. Oktober 2026 offizielle Peer-to-Peer-Stromverträge (P2P) abschließen. Durch das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist der direkte Stromhandel oder das Verschenken von PV-Strom zwischen Privatpersonen, Familienmitgliedern oder Unternehmen gesetzlich geregelt. Der große Vorteil gegenüber klassischen Energiegemeinschaften: Sie müssen dafür keinen Verein oder eine eigene Rechtsform gründen

Da sich das System in der Einführungsphase befindet, gelten aktuell wichtige Rahmenbedingungen und zeitliche Einschränkungen

⚠️ Aktuelle Einschränkungen (Stand Oktober 2026)
  • Nur derselbe Netzbetreiber: Aktuell können Sie P2P-Verträge nur mit Personen oder Standorten abschließen, die im selben Netzgebiet liegen (z. B. beide bei den Energienetzen Steiermark oder der Netz Niederösterreich). Ein netzübergreifender, österreichweiter Handel wird voraussichtlich ab April 2027 freigeschaltet

Netzentgelte vorerst voll: Die gesetzlich vorgesehenen, reduzierten Netzentgelte für den lokalen Stromtransport greifen nach der Systemumstellung erst ab dem 1. Jänner 2027. Bis Ende 2026 zahlen Sie für den P2P-Strom noch die regulären Netztarife.

📋 Voraussetzungen für den Abschluss
Damit der P2P-Stromvertrag rechnerisch funktioniert, müssen beide Parteien folgende Kriterien erfüllen

Smart Meter mit Viertelstundenwerten: Sowohl Erzeuger als auch Abnehmer benötigen einen intelligenten Stromzähler, bei dem die 15-Minuten-Auslesung (Opt-in) im Portal des Netzbetreibers aktiviert ist

Aufrechter Reststromvertrag: Ein P2P-Vertrag ersetzt nicht Ihren normalen Stromanbieter. Wenn die Sonne nicht scheint oder der P2P-Partner keinen Strom liefert, sichert der reguläre Energieversorger automatisch Ihre Stromversorgung.

🛠️ So gehen Sie vor

Die offizielle Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften stellt bereits offizielle P2P-Musterverträge (sowohl für 1:1-Beziehungen als auch für mehrere Teilnehmer) kostenfrei zum Download zur Verfügung

🛠️ Option 1: Abwicklung in Eigenregie (Kostenfrei)

Sie regeln alles direkt mit Ihrem Nachrn und nutzen die offiziellen Plattformen:

  1. Mustervertrag nutzen: Laden Sie sich den offiziellen 1:1-P2P-Mustervertrag der Koordinationsstelle herunter. Darin legen Sie fest, wie viel Cent pro kWh Ihr Nachbar Ihnen bezahlt (oder ob Sie den Strom verschenken)

2. Smart Meter prüfen: Beide Parteien loggen sich in das Online-Portal der vkw Netze ein und stellen sicher, dass die Viertelstundenwerte (Opt-In) freigeschaltet sind

3. Digitale Registrierung: Die Anmeldung und die viertelstündliche Abrechnungsdaten-Zuordnung erfolgt elektronisch über die Energielieferplattformen ebUtilities bzw. das EDA-Portal, wo der abgeschlossene P2P-Vertrag im System des Netzbetreibers hinterlegt wird.

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